Übersicht Mitgliedsbeiträge



Bevor wir es vergessen:

Die Mitglieder haben sich gegen eine Hundehaltung auf dem Gelände ausgesprochen !

 

 

 

Beitragsordnung des BfFnL Bremen e.V.
A Mitgliedsbeiträge
B Tagesmitgliedschaften
C Urlaubsmitgliedschaften
D Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften
 

Aktualisiert durch:
Jahreshauptversammlung vom 30.03.2008
Jahreshauptversammlung vom 22.03.2009
Jahreshauptversammlung vom 21.03.2010
Datum: 01.04.2010

 

A Mitgliedsbeiträge
Nr. Mitgl. - Art Beitrag (in EUR)
   jährlich  halbjährlich
1   Familie – P (mit Platz) 306,00 153,00
2   Familie (ohne Platz) 140,00 70,00

- Ehepaare – gleich behandelt werden Paare, die in eheähnlicher
  Gemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung leben.

 

3   Einzelmitgliedschaft – P (mit Platz) 268,00  134,00
4   Einzelmitgliedschaft (ohne Platz) 102,00 51,00

- Einzelpersonen ab 18 Jahren.

 

5   Mitglieder unter 18 Jahren 44,00 22,00
6   Mitgliedsbeitrag - P (mit Platz) 134,00 67,00

- Kinder von Nichtmitgliedern

 

7   Mitgliedsbeitrag
     AD (Arbeitsdienst)  (Einzelmitglied)
1-6 Std/Jahr oder 75,-
  am 01.10.d.J.
8   Mitgliedsbeitrag
     AD (Arbeitsdienst) (Ehepaare)
1-12 Std/Jahr od. 150,-
   am 01.10.d.J.

 

9   Schüler,Studenten,Auszubildende, Wehr- u. Zivildienstler

sind auf Antrag (mit entsprechenden Unterlagen) und nach Vorstandsbeschluss bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei.
(ausgenommen Arbeitsdienstleistungen) Sonderregelungen müssen
schriftlich beim Vorstand beantragt werden.

 

10   Ehrenmitglieder, Kinder von Mitgliedern unter 18 Jahren sind beitragsfrei.

 

B   Tagesmitgliedschaften

Beitrag [EUR/ Nacht]
Mitgl.-Art  
Einzelgast 2,50
Einzelgast mit DFK-/ INF-Ausweis 1,50
Einzelgast (Angehöriger v. Mitgliedern)    1,50
Kinder unter 10 Jahren beitragsfrei
Kinder/Jugendliche (10-17 Jahre) 1,50
Familien mit DFK/INF-Ausweis  3,00
Familien ohne DFK/INF- Ausweis  5,00

                                        
 

C   Urlaubsmitgliedschaften

Beitrag [EUR/ Nacht]
Gästeplatz incl. Strom  
Gast/Familie mit (DFK/INF-Ausweis)  13,00
 Gast/Familie  ohne (DFK/INF-Ausweis) 15,00

 

D   Verwaltungs- und Verfahrensbestimmungen

Nr.
1   
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils jährlich am 01.03. oder halbjährlich am 01.03. und 01.09. des Jahres eingezogen.

Der Mitgliedsbeitrag-AD wird am 01. Oktober d.J. abgebucht, soweit
Vereinsarbeit von 1 - 6 Stunden (Einzelmitglieder) oder 1 - 12 Stunden
(Ehepaare/Paare) bis dahin nicht übernommen wurde.

2   
Beitragsänderungen werden in einer Mitgliederversammlung beschlossen.


3   
Eine Änderung der Beitragsklasse wird im Monat nach der Änderung wirksam.


4   
Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Kostenbeteiligungen orientieren sich an der finanziellen Situation des BfFnL Bremen e.V.


5    
Nach Neuaufnahme erhält das Mitglied eine Beitragsrechnung.


6    
Kostenbeteiligungen werden durch Vorstandsbeschluss festgelegt und   
veröffentlicht.
 

Datum 01.04.2010